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Vereinbarungserklärung der BMB Deutschland GmbH für Tester mit Aufwandsentschädigung

§1 Vertragszweck

Die Geschäftsparteien treten in Geschäftsbeziehung zueinander, um die in §2 genannten Mystery Shopping-Module in Deutschland durchzuführen. Die Vertragsparteien sind sich bewusst, dass die Durchführung dieser Dienstleistungen ein Höchstmaß an Diskretion und Zuverlässigkeit erfordert. Die Parteien legen ihrer zukünftigen Zusammenarbeit diesen Rahmenvertrag zu Grunde und sind sich darüber einig, dass dieser für den jeweiligen Einzelauftrag auch ohne gesonderten Hinweis Rechtswirksamkeit entfaltet. Die Parteien behalten sich ausdrücklich vor, für den Einzelfall Vertragsregelungen in schriftlicher Form zu ergänzen und zu modifizieren.


§ 2 Vertragsgegenstand

  1. Die BMB Deutschland GmbH in Solingen bietet in Europa die Dienstleistung Mystery-Research mit folgenden Modulen an: Testkauf, Testbesuch, Testanruf, Test-E-Mails und Sonderformen der Beobachtung.
  2. Der Auftragnehmer führt diese Dienstleistung für die BMB Deutschland GmbH, Solingen, als sporadische Nebentätigkeit je nach Einzelauftrag in den entsprechenden Filialen durch.


§ 3 Einzelaufträge

Die BMB Deutschland GmbH in Solingen verpflichtet sich, den entsprechenden Einzelauftrag schriftlich per E-Mail an den Auftragnehmer zu bestätigen. Bestandteil dieser Auftragsmail sind:
  • Art der zu erbringenden Dienstleistung (Servicecheck, Preiserhebung, etc.)
  • ggf. Ort des zu testenden Filiale
  • Zeitrahmen und Fristen für den entsprechenden Test und die Dateneingabe
  • Projektunterlagen als PDF-Dokument
  • Honorierung, ggf. Fahrtkosten, ggf. Auslagen, etc.
  • Sonstige, von diesem Rahmenvertrag abweichende Vereinbarungen

§ 4 Dienstverhinderung

  1. Ein Einsatz gilt als bestätigt, wenn der Auftragnehmer die Durchführung des einzelnen Auftrages im System der Datenbank unter www.servicert.de  per E-Mail an die BMB Deutschland GmbH in Solingen oder den Projektleiter bzw. Projektmanager bestätigt.
  2. Kann der Auftragnehmer den zugesagten Auftrag trotz seiner Bestätigung nicht ausführen, so hat er hiervon die BMB Deutschland GmbH in Solingen unverzüglich (spätestens 1 Tag vor der vereinbarten Durchführung des Auftrages) zu verständigen.
  3. Die Geltendmachung von Schadensersatz bei Nichtdurchführung bzw. nicht korrekter Durchführung eines bestätigten Auftrages beträgt 10€ pro Test. Der BMB Deutschland GmbH bleibt die Geltendmachung eines höheren Schadensersatzanspruches vorbehalten.

§ 5 Vertragslaufzeit, Kündigungsfristen

  1. Der Vertrag beginnt mit sofortiger Wirkung.
  2. Der Auftragnehmer ist nicht gezwungen, jeden Auftrag anzunehmen. Die BMB Deutschland GmbH in Solingen ist nicht verpflichtet, jeden Auftrag anzubieten.
  3. Der Vertrag kann jederzeit von beiden Parteien mit einer Frist von 4 Wochen gekündigt werden. Die Kündigung hat schriftlich per Post oder per E-Mail zu erfolgen.

§ 6 Verschwiegenheitspflicht

  1. Beide Partien verpflichten sich, die jeweils von der anderen Partei erhaltenen Informationen streng vertraulich zu behandeln und Dritten vorzuenthalten. Dies bezieht sich besonders auf die persönlichen Daten des Auftragnehmers, alle projektbezogenen oder auf die BMB Deutschland GmbH in Solingen bezogenen Schriftstücke, Dokumente, Aufzeichnungen (Kassetten, CDs, Datenträger, Videos, etc.).
  2. Beide Parteien verpflichten sich, die unbefugte Nutzung, Bekanntgabe, Veröffentlichung und Verbreitung der o.g. Informationen zu unterlassen bzw. zu verhindern.
  3. Die BMB Deutschland GmbH in Solingen verpflichtet sich, die Daten des Auftragnehmers bei Beendigung des Vertrages aus der Datenbank zu löschen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle ihm zur Verfügung stehen Unterlagen zurückzugeben.
  4. Auch nach Vertragsende binden sich beide Parteien an absolute Verschwiegenheit gegenüber Dritten.
  5. Ein Verstoß einer Partei gegen diese Verpflichtungen zur Verschwiegenheit führt zu einer Vertragsstrafe von 1000€ zu Lasten dieser Partei. Diese Vertragsstrafe kann für jeden Verstoß nur einmal verlangt werden. Die Geltendmachung eines höheren Schadensersatz bleibt vorbehalten. Die Zahlung der Vertragesstrafe wird nicht auf diesen Schadensersatz angerechnet.

§ 7 Nutzungsrechte

Die Nutzungsrechte an urheberrechtlich geschützten Arbeitsergebnissen aus der Tätigkeit nach diesem Vertrag gehen mit deren Entstehung uneingeschränkt auf BMB Deutschland GmbH in Solingen über und ist mit der vereinbarten Aufwandsentschädigung abgegolten. Der Übergang gilt auch für die Zeit nach der Beendigung des Vertrages und schließt auch das Recht von BMB Deutschland GmbH in Solingen ein, die Nutzungsrechte ganz oder teilweise an Dritte zu übertragen.


§ 8 Gerichtsstand

Gerichtsstand ist, sofern gesetzlich nicht anders bestimmt, der Sitz von BMB Deutschland GmbH in Solingen.


§ 9 Schlussbestimmungen

  1. Spätere zusätzliche Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
  2. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.
Anstelle der unwirksamen Bestimmung oder zur Ausfüllung eventueller Lücken des Vertrages soll eine angemessene Regelung treten, die dem am nächsten kommt, was die Parteien nach ihrer wirtschaftlichen Zwecksetzung gewollt haben.


Solingen, den 04.01.05
BMB Deutschland GmbH
Mankhauser Str. 1
D-42699 Solingen
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